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Rohr- & Kanaltechnik Aar-Einrich unterstützt Privatkunden, Hausverwaltungen, Gewerbe und Gastronomie bei akuten Verstopfungen, Rückstau, Kanalproblemen und vorbeugender Reinigung. Wir arbeiten sauber, nachvollziehbar und mit passender Technik für die jeweilige Leitungssituation.
Rohr- & Kanaltechnik Aar-Einrich steht für saubere Arbeit, faire Preise und schnelle Hilfe – ob Rohrreinigung, Kanalreinigung oder Kamerainspektion. Hier ein Überblick über unsere wichtigsten Leistungen.

Für WC, Dusche, Waschbecken, Küche, Bodenablauf, Fallleitung und Hausanschluss.

Zur Ursachenprüfung bei wiederkehrenden Verstopfungen, Rohrversätzen, Schäden oder Fremdkörpern.

Fachgerechte Kontrolle & Wartung nach DIN 1999-100 / EN 858 für
Fett- und Ölabscheider.

Für Grundleitungen, Hofabläufe, Schächte und Rückstauprobleme.

Bei akuter Verstopfung, Rückstau oder nicht nutzbarem WC.

Grabenlose Sanierung von Rissen und Undichtigkeiten in Abwasserleitungen. Ideal zur punktuellen Rohrsanierung – schnell, sauber und ohne Aufbrucharbeiten.

Schnelle Hilfe bei Wassereintritt, Rückstau oder überlaufenden Bodenabläufen

Unser 24h-Notdienst garantiert Ihnen schnelle Hilfe, wann immer Sie uns brauchen.

Wir verwenden die neueste Technologie, um genaue Inspektionen und effiziente Reparaturen durchzuführen.

Unsere Fachkräfte sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung in der Rohr- und Kanalreinigung.

Regelmäßige Wartung schützt Ihre Rohrsysteme vor zukünftigen Schäden und erhöht deren Lebensdauer.
Interessiert an unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rohr- und Kanalprobleme zu lösen.











Für unsere Bauleistungen liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz (EStG) vor.
Diese Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass unser Unternehmen von der gesetzlichen Bauabzugssteuer befreit ist. Dadurch müssen Auftraggeber bei der Beauftragung unserer Leistungen keinen Steuerabzug von 15 % der Rechnungssumme vornehmen.
Die Freistellungsbescheinigung dient insbesondere Bauunternehmen, Hausverwaltungen, Baugenossenschaften sowie gewerblichen Auftraggebern als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Auf Wunsch stellen wir unseren Auftraggebern die aktuelle Freistellungsbescheinigung selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Diese kann bei Bedarf zusammen mit Angeboten, Rechnungen oder auf Anfrage übermittelt werden.